Individuelle Gesundheitsleistungen

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Als "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)" werden ärztliche Leistungen bezeichnet, die medizinisch sinnvoll sind, von Patienten gewünscht werden, jedoch aufgrund des "Wirtschaftlichkeitsgebotes" der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Als Vertragsarzt bin ich verpflichtet, mich an die im § 70 Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegten Vorschriften zur Kostensenkung zu halten und muss bei Zuwiderhandlung mit existenzbedrohenden Sanktionen rechnen. Der relevante Passus lautet wie folgt:

"Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden."

Die Bedeutung dieser Formulierung klärt sich bei näherer Betrachtung: alle für Sie veranlassten ärztlichen Maßnahmen, welche über das "Maß des Notwendigen" hinausgehen und eine Behandlung darstellen, die mehr als "ausreichend" ist, werden als nicht "wirtschaftlich" bewertet und können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen von so genannten Wirtschaftlichkeitsprüfungen, denen jeder Kassenarzt unterworfen ist, geahndet. Die nicht selten gebrauchte Formulierung "alles was ihr Arzt ihnen verordnet, wird auch erstattet" verschleiert diesen Zusammenhang.

Falls Ihnen bezüglich der Erstattungsfähigkeit einer gewünschten medizinischen Leistung noch Unklarheit bleibt, trotz eines Beratungsgespräches mit mir und meinen Mitarbeiterinnen, empfehle ich Ihnen folgendes Vorgehen: lassen Sie sich von dem zuständigen Bereichsleiter Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen gewünschte Leistung dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt und daher erstattet wird.

Trotz der uns Vertragsärzten auferlegten Zwänge, bekommen Sie von mir innerhalb dieses Rahmens selbstverständlich die bestmögliche Versorgung.

"Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)" sind also Leistungen, die

  • nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs (d.h. der Gesetzlichen KrankenVersicherung) sind, aber von Patienten gewünscht werden.
  • zwar Bestandteile des GKV-Leistungskatalogs sind, aber in diesem Fall nicht notwendig, nicht wirtschaftlich, oder mehr als ausreichend sind.
  • ärztlich empfehlenswert und vertretbar sind.

Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an meine Mitarbeiterinnen oder an mich persönlich.